Deutsche Ärzteversicherung AG: OLG Düsseldorf weist Beschwerden zurück

Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Ärzteversicherung AG hat das Oberlandesgerichts Düsseldorf die Beschwerden des Antragstellers auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 1 Antragsteller beteiligt. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.01.2020: In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses … Deutsche Ärzteversicherung AG: OLG Düsseldorf weist Beschwerden zurück weiterlesen